Girokonto – Vergleich hilft Kosten sparen

Girokonto – Vergleichen und ein passendes finden

Das Girokonto gehört in der heutigen Zeit zu den lebensnotwenigen Einrichtungen. Dies wird vor allem denjenigen Privatverbrauchern schmerzlich bewusst, die sich mit einer Sperrung des Kontos konfrontiert sehen und deshalb keine Überweisungen mehr tätigen können. Will man sich dem Zweck und den vielfältigen Möglichkeiten dieses Kontos nähern, bedarf es vorab einer Klärung des Begriffs Girokonto.

Nach heutigen Maßstäben bedeutet der aus dem Italienischen stammende Begriff frei übersetzt etwa Konto für Überweisungsverkehr. Da auf diesem Konto laufend Zu- und Abbuchungen in Form von bargeldlosen Überweisungen sowie Ein- und Auszahlungen von Bargeld vorgenommen werden, wird es auch als Kontokorrentkonto bezeichnet, also als Konto ‘in laufender Rechnung’. Ein Firmenkonto für den laufenden Zahlungsverkehr nennt man auch Geschäftskonto. Da das Girokonto eine derart zentrale Bedeutung für jeden Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben gewonnen hat, bieten die Banken rund um das Konto ein Geflecht von Dienstleistungen an: Von der Ausführung von Daueraufträgen und Lastschrifteinzugsermächtigungen über die Einräumung von Überziehungsmöglichkeiten, auch als Dispokredit bekannt, bis hin zu Bargeldabhebungen am Schalter oder mittels Kreditkarten stehen den Kontoinhabern viele Nutzungsmöglichkeiten offen.

Die verschiedenen Girokonto Modelle

Im Normalfall ist das Girokonto einem volljährigen Kontoinhaber vorbehalten, der es zum Beispiel für Gehaltseingänge, Überweisungen und Bargeldabhebungen nutzt. Es gibt jedoch auch Gemeinschaftskonten von mehreren Nutzern für ein einziges Konto. Zwei Arten sind geläufig: Das Und-Konto einerseits und das Oder-Konto andererseits. Beim Und-Konto dürfen die rechtmäßigen Kontobesitzer nur gemeinschaftlich verfügen, das heißt, für jede Transaktion sind stets die Unterschriften aller Kontoinhaber erforderlich. Diese Kontoart ist bei notariellen Treuhandkonten und Erbengemeinschaften gebräuchlich. Demgegenüber erfreut sich das Oder-Konto bei Eheleuten großer Beliebtheit: Jeder Kontoinhaber ist für sich allein verfügungsberechtigt. Dies erspart beispielsweise die Kontoführungsgebühren für ein zweites Girokonto. Wer aufgrund von Pfändungen bislang eine Kontokündigung gewärtigen musste, hat ab 01.01.2012 die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer speziellen Form des Girokontos: Die Banken müssen diesem Personenkreis ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, landläufig als P-Konto bekannt, zur Verfügung stellen. Damit sind auch überschuldete Bürger in der Lage, am bargeldlosen Überweisungsverkehr teilzunehmen.

VN:F [1.9.14_1148]
Rating: 0.0/10 (0 votes cast)